S.I.C. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Darlehensverträgen, Immobiliendarlehensverträgen, Bausparverträgen, Zahlungsverkehrsprodukte sowie Finanzanlagen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes sowie die Beratung im Bereich dieser Produkte. Gegenstand ist auch die gewerbsmäßige Honorar-Finanzanlagenberatung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes.