S.I.C. Die Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG für Rechnung und unter Haftung eines Finanzdienstleistungsinstitutes gemäß § 32 KWG sowie die Erbringung sämtlicher damit verbundener Dienst- und Serviceleistungen.