S.I.C. Insbesondere der Erwerb, die An- und Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und deren Verwaltung, ebenso der An- und Verkauf, der Import und Export von Wirtschaftsgütern aller Art, soweit dem keine gesetzliche Bestimmung entgegensteht. Tätigkeiten, die nach § 34 c der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.