S.I.C. Konstruktion von Industrieanlagen und Montage sowie die Wartung und Instandhaltung von Produktionsanlagen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschafterzweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Gesellschaften gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und/oder ihre Geschäfte führen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin.