S.I.C. Entwicklung von Hard- und Software sowie Verkauf und Vertrieb von elektronischen Baugruppen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.