S.I.C. 1. Montage und Dienstleistungen für Industrie und Handwerk im Rahmen von Werk- und Dienstleistungsverträgen, insbesondere im Elektro- und Metallbereich sowie solcher Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern. 2. Die Gesellschaft darf ferner gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.