S.I.C Tätigkeit als Investment- und Assekuranzmakler, ausgenommen solche Tätigkeiten, für die das Unternehmen zur Aufnahme seines Geschäftsbetriebes einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen oder nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen bedürfte.