S.I.C. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Fondanlagen und Bausparverträgen/Finanzierung. Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder InvAG im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen.