S.I.C. Zweck der Gesellschaft ist es, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Insbesondere gilt dies für Angehörige der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk und vergleichbare Berufsgruppen/-organisationen und deren Familienmitglieder. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder Körperschaft öffentlichen Rechts beschafft (Gegenstand).