S.I.C. Die Gründung und die Beteilung von und an Gesellschaften, der Erwerb von Immobilien und der Handel mit Immobilien, Vermietung und Verpachtung sowie die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen oder diesen zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung oder Vertretung zu übernehmen oder derartige Unternehmen zu gründen.