S.I.C. Die Einfuhr und der Handel mit Maschinenbauteilen, deren Nachbearbeitung im Inland oder in EU-Staaten und deren Verkauf. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie andere Unternehmen zu gründen.