S.I.C Durchführung von Gebäudeabbrucharbeiten, Demontage von Maschinen und sonstigen Anlagen, Entrümpelung von Häusern, Wohnungen und Gewerbebauten sowie Entsorgung der dabei anfallenden Gegenstände. Ausgenommen sind nach § 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Weiter Vermietung von Gerüsten & Containern sowie Handel mit Altmetall und Schrott.