S.I.C. Der Handel mit und der Vertrieb von Gas und Strom sowie aller damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen; ausgeschlossen sind nach dem Gesetz über das Kreditwesen genehmigungspflichtige Geschäfte. Die Gründung und der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die auf den vorgenannten Geschäftsfeldern tätig sind oder tätig werden sollen oder die Tätigkeiten auf diesen Geschäftsfeldern unterstützen oder ergänzen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.