S.I.C. 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung von Handelsgesellschaften. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen in beliebiger Rechtsform beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.