S.I.C. Der Erwerb, die Verwaltung, der Verkauf und das Halten von Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienen bzw. ihm förderlich sind. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.