S.I.C. Der Betrieb, die Errichtung, der Erwerb und die Unterhaltung einschließlich Instandhaltung sowie der Aufbau und Ausbau von Energieversorgungsnetzen einschließlich der zu deren Betrieb notwendigen Anlagen und Grundstücke. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder diesen fördern; insbesondere zur Anpachtung von Energieversorgungsnetzen und zur Beteiligung an Netzgesellschaften sowie zur Erbringung von Dienstleistungen mit Netz- bzw. Energiebezug.