Eine Neuigkeit von Rechtsanwalt Schmidt

Durch Tagesmutter betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert

In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn die Tagesmutter eine behördliche Betreuungserlaubnis hat. Es komme nicht darauf an, ob das Kind durch das Jugendamt vermittelt worden sei und dieses (teilweise) die Betreuungskosten trage. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf hervor. Einzelheiten können Sie hier lesen.

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/4318-sg-duesseldorf-urteil-s-1-u-461-12-durch-tagesmutter-betreute-kinder-sind-gesetzlich-unfallversichert

Erstellt am 30.06.2014 von

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