S.I.C. Der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte mit dem Handel von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie der Autoverleih. Weiter der Betrieb eines Transportunternehmens, also die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, soweit diese Tätigkeiten entweder ohne Genehmigung oder Erlaubnis zulässig sind, oder eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Einzelfall vorliegt oder dem Unternehmen allgemein erteilt ist, unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstiger Rechtsvorschriften sowie unter Beachtung angeordneter Auflagen.