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Rechengrößen der Sozialversicherung 2016



Nach dem neuen Referentenentwurf des BMAS steigen auch im Jahr 2016 die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die wichtigsten Werte im Überblick:

WEST
OST
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
Allg. Rentenversicherung
6.200 €
74.400 €
5.400 €
64.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Knappschaft
7.650 €
91.800 €
6.650 €
79.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
6.200 €
74.400 €
5.400 €
64.800 €
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken/Pflegeversicherung
4.687,50 €
56.250 €
4.687,50 €
56.250 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken-/Pflegeversicherung
4.237,50 €
50.850 €
4.237,50 €
50.850 €
Bezugsgröße
2.905 €
34.860 €
2.520 €
30.240 €

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung der Bundesregierung sowie des Bundesrates. Von einer solchen kann jedoch –wie jedes Jahr- ausgegangen werden.

Erstellt am 22.10.2015 von

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