S.I.C. Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem InvestmentG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.