S.I.C. Errichtung von Bauwerken im Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht; diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.