S.I.C. Betrieb eines Ingenieurbüros, insbesondere Erstellung von Flächen-, Objekt- und Fachplanungen im Sinne der HO-AI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Leitungs- und Beaufsichtigungsaufgaben von entsprechenden Baumaßnahmen, Prüfbearbeitungen dürfen nur abgewickelt werden, wenn entsprechend zugelassene Prüfingenieure/Prüfsachverständige die hierfür notwendigen Aufgaben übernehmen.