S.I.C. Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten, insbesondere i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG), sind ausgeschlossen.