Eine Neuigkeit von Gefahrgutberatung Ralf Wittmacher

Änderungen für Lithium-Batterien 2020


Ab dem 01.01.2020 müssen Hersteller und Vertreiber von Lithium-Zellen oder -Batterien eine Kopie der Prüfzusammenfassung / test summary zur Verfügung stellen (gilt für die UN.-Nrn. 3090, 3091, 3480, 3481 und 3171).


Erstellt am 23.04.2018 von

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