◊
Ab dem 01.01.2020 müssen Hersteller und Vertreiber von Lithium-Zellen oder -Batterien eine Kopie der Prüfzusammenfassung / test summary zur Verfügung stellen (gilt für die UN.-Nrn. 3090, 3091, 3480, 3481 und 3171).
Erstellt am 23.04.2018 von Gefahrgutberatung Ralf Wittmacher
Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier:
Informationen zum Datenschutz