Eine Neuigkeit von Allianz Generalvertretung Carsten Windler

Winterreifenpflicht - Bußgeld bis zu 120,00 Euro!








Seit vier Jahren schreibt der Gesetzgeber vor: Auf Eis und Schnee sind Winterreifen Pflicht. Wer bei widrigen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, dem drohen jetzt durch die diesjährige Bußgeldreform mindestens 40 statt 60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.






Verstoß

Punkte

Bußgeld



wegen Fahren mit Sommerreifen

1 Punkt

60 Euro



findet dadurch eine Behinderung statt

1 Punkt

80 Euro



findet dadurch eine Gefährdung statt

1 Punkt

100 Euro



kommt es zum Unfall

1 Punkt

120 Euro



wegen Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen.

1 Punkt

60 Euro



wegen Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen.

1 Punkt

75 Euro






Quelle: Bußgeldkatalog 2014




O-bis-O-Regel, Schneeflocke, Münztest
O-bis-O-Regel: Wann die Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen aufgezogen werden müssen, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse. Herrschen winterliche Bedingungen wie „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis- oder Reifglätte“ vor, ist nach § 2 Abs. 3a StVO die Teilnahme am Straßenverkehr nur mit entsprechender Bereifung, also Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen, erlaubt. Sicherheitsexperten empfehlen die O-bis-O-Regelung, sprich im Oktober rauf und an Ostern runter.
Nachschauen: Ist auf der Reifenflanke das Kürzel „M+ S“ („M & S“) zusammen mit einer Schneeflocke oder einem Bergsymbol erkennbar? Gut, dann haben Sie einen echten Winterreifen und sind auf der sicheren Seite. Ganzjahresreifen mit „M + S“ Kennzeichnung sind ebenfalls zugelassen. „M“ steht für mud, „S“ für snow.
Münztest: Die Profiltiefe eines Reifens ist entscheidend für die Sicherheit. Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter – und zwar am ganzen Reifen. Experten raten zu mindestens vier Millimeter, nur dann hat der Reifen bei Schnee und Matsch auch ausreichend Haftung. Machen Sie den Münztest. Stecken Sie eine 1-Euro-Münze zwischen die Rillen. Wird der Goldrand der Euromünze sichtbar, haben Sie nicht mehr die empfohlene MIndestprofiltiefe!



Kfz-Versicherungsschutz in Gefahr?

Wer mit Sommerreifen bei Schnee- und Eisglätte einen Unfall verursacht, kann im Einzelfall seinen Versicherungsschutz in der Krafthaftpflichtversicherung und auch in der Kaskoversicherung gefährden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), können Kaskoversicherer Versicherungsnehmer an den Unfallkosten beteiligen, wenn die falsche Bereifen mit ursächlich für den Unfall war. Diese Beteiligungsmöglichkeit besteht unter den gleichen Voraussetzungen auch in der Krafthaftpflichtversicherung, wobei der geschädigte Dritte seinen fremdverschuldeten Schaden natürlich umfänglich voll ersetzt bekommt.

Erstellt am 23.11.2014 von

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