S.I.C. Der Zweck der Gesellschaft ist a die vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens; b Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe; c Erprobung neuer Formen und Methoden zur Sozialarbeit. Die vorstehenden Satzungszwecke werden verwirklicht, insbesondere durch zu a: Einrichtungen und Maßnahmen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich; zu b: Kurse, Seminare, Fortbildungsstätten, Förderung der Teilnahme; zu c Modellmaßnahmen und Modelleinrichtungen.