S.I.C. Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorung sowie sonstigen zulässigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere gesetzliche Versorgungsformen sowie Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern sowie nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens stehen der Gesellschaft offen, soweit gesetzlich zugelassen.