Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Alberth

Schadensersatz

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Bahn ihren Kunden mit dem Argument, ein Unwetter sei höhere Gewalt, und deshalb keinen Schadensersatz für ausgefallene oder verspätete Züge zahlen müsse, nicht gelte. Der Kunde bekommt den Ticketpreis komplett erstattet, wenn nach einem Unwetter Züge ersatzlos ausfallen. Bei erheblichen Verspätungen muss die Deutsche Bahn einen Teil des Ticketpreises dem Kunden erstatten. Der Kunde erhält ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten 25 % des Fahrpreises zurück. Die Hälfte des Fahrpreises gibt es zurück, bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten. Der Kunde kann die Erstattungsbeträge in den Reisezentren der Deutschen Bahn beantragen, bei DB-Agenturen und auch im Internet auf www.bahn.de/fahrgastrechte. Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de

Erstellt am 02.11.2017 von

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