Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Alberth

Schadensersatz

Der nächste Winter kommt bestimmt! Das OLG Celle hat in einer in NJW-RR 2004, 1251 veröffentlichten Entscheidung darauf hingewiesen, dass unabhängig von den zeitlichen Grenzen winterdienstliche Arbeiten durchzuführen, eine solche Pflicht zur Durchführung von Winterdienstarbeiten nicht besteht, wenn und solange wegen extremer Witterungsbedingungen das Räumen und/oder Streuen zwecklos ist. Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de.

Erstellt am 28.08.2017 von

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