Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Alberth

Familienrecht

"Die Bundesregierung kann nicht beziffern, wie oft es zur missbräuchlichen Anerkennung einer Vaterschaft kommt. Das teilte sie auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Sie verweist aber auf steigende Verdachtszahlen der Ausländerbehörden. Der Bundestag habe daher ein präventives Prüfverfahren eingeführt (...) Die Linkspartei bezog sich auf einen Bericht des Rundfunksenders RBB. Danach zahlen etliche Ausländerinnen mit Touristenvisum deutschen Männern Geld, damit sie sich als Vater ausgeben, um für sich selbst ein Aufenthaltsrecht und für ihr Kind die hiesige Staatsangehörigkeit zu erhalten. Allein in Berlin soll es zu 700 solcher Fälle gekommen sein. Die Scheinväter sind demnach oft Hartz-IV-Bezieher; manche hätten mehr als zehn Kinder anerkannt." NJW 32,2017, Seite 7. Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de.

Erstellt am 03.08.2017 von

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