Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Alberth

Erbrecht

Erben mehrere Miterben zusammen eine Immobilie und lebt ein Miterbe in dieser Immobilie, haben die anderen Miterben erst dann einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Immobilie lebenden Miterben, wenn sie von diesem Miterben die Neuregelung der Nutzung und Verwaltung dieser Immobilie verlangt haben. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Miterben die Neuregelung der Nutzung und Verwaltung verlangten, haben sie einen Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts durch den Miterben, der die Immobilie bewohnt. So hat dies das OLG Mönchengladbach in dem Verfahren Az.: 11 O 1/16 entschieden. Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de.

Erstellt am 29.09.2016 von

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