S.I.C. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, die Jugendhilfe, die Religion, den Naturschutz nachhaltig zu fördern (§ 52 AO). Zudem werden kirchliche Zwecke (§ 54 AO) durch die selbstlose Förderung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, KdöR, ihre Mitgliedskirchen, jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts, und den ihnen satzungsgemäß verbundenen gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen und Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform gefördert.