S.I.C Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler, Anlageberatung sowie Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1,1a und 2 KWG über bzw. von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder InvAG im Sinne des §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.