S.I.C. Das Eingehen und Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, das Verwalten dieser Beteiligungen sowie die Übernahme und Wahrnehmung von kaufmännischen und administrativen Verwaltungsaufgaben im Hinblich auf diese Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Geschäfte aller Art zu betreiben und zu betätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.