Seit dem 01.01.2009 können sie haushaltsnahe Dienste z.B Betreuungs- oder Pflegedienste mit Nachweis einer Quittung steuerlich geltend machen.
Dies bedeutet das sie bis zu 20% der Rechnungssumme direkt von Ihrer Steuer summe abgezogen bekommen.
Für weitere Infos sprechen Sie uns einfach an!