Eine Neuigkeit von Die Haushaltsfeen

Wussten Sie:



Seit dem 01.01.2009 können sie haushaltsnahe Dienste z.B Betreuungs- oder Pflegedienste mit Nachweis einer Quittung steuerlich geltend machen.
Dies bedeutet das sie bis zu 20% der Rechnungssumme direkt von Ihrer Steuer summe abgezogen bekommen.

Für weitere Infos sprechen Sie uns einfach an!

Erstellt am 11.12.2009 von

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