S.I.C Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen; ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft, kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen.