Eine Neuigkeit von Fischer Capital Corporate Finance GmbH

Definition Goodwill

Immaterieller Vermögenswert, der entsteht, wenn ein Unternehmen ein anderes erwirbt. Die Höhe des sogenannten Goodwills ergibt sich aus den Anschaffungskosten für das gekaufte Unternehmen abzüglich des Marktwertes der Sachanlagen, der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte und zum Erwerbszeitpunkt vorliegenden Verbindlichkeiten. Der Wert der Marke eines Unternehmens, eine solide Marktposition, gute Kundenbeziehungen, gute Mitarbeiterbeziehungen und proprietäre Technologie fließen zum Beispiel in den Goodwill ein.

http://www.fischer-ccf.de/glossar?start=8

Erstellt am 25.01.2018 von

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