S.I.C. Die gewerbsmäßige, erlaubnispflichtige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte gemäß § 1 Abs. 1 AÜG sowie die Erbringung sonstiger Personaldienstleistungen, wie insbesondere Vermittlung, Outsourcing, Outplacement und Beratung.