Was ist Rufmord?
Von einem Rufmord spricht man, wenn es zu Äußerungen kommt, die das Ansehen von Menschen und den wirtschaftlichen Ruf von Unternehmen verletzen.
Beispiele:
Unwahrheiten werden im Internet verbreitet (Beispiel: Der X hat das und das getan, behauptet, gemacht…)
es werden haltlose Gerüchte gestreut (Beispiel: Ich glaube der X hat das und das getan, behauptet, gemacht…)
es kommt zu unzulässigen Verdachtsberichterstattungen (die V. ist nur unter sehr stregen Voraussetzungen zulässig, die meist von den Journalisten nicht eingehalten werden)
Betriebsgeheimnissen werden veröffentlicht
in Berichten erfolgt keine Anonymisierung des betroffenen Unternehmens, des Geschäftsführers oder der Mitarbeiter
es kommt zu unvollständiger Berichterstattung (es werden Tatsachen und Fakten verschwiegen)
Schmähkritik wird verübt (dem Täter geht es allein um die Verächtlichmachung der Person oder des Unternehmes)
In solchen Fällen stehen den betroffenen Unternehmen und Opfern umfangreiche presse- und medienrechtliche Ansprüche zu. Als Medienanwalt kann ich helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und Sie vor Fehlern zu bewahren. Rufen Sie mich an und wir können über Ihren Fall sprechen: 06131-240950
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/rufmord/