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Überstunden versus Mehrarbeit
Anordnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit
Unerlaubte Überstunden
Vergütung von Überstunden bzw. Mehrarbeit
Vertragliche Fallstricke
Beachtung in der Lohnabrechnung
- Grundstundenlohn übersteigt 25 € nicht = Zuschläge sind steuer- und beitragsfrei
- Grundstundenlohn liegt zwischen 25 bis 50 € = Zuschlage sind steuerfrei, aber beitragspflichtig
- Grundstundenlohn übersteigt 50 € = Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig
- Für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr = 25 % des Grundlohns
- Für Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr = 40 % des Grundlohns
- Für Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr (gilt auch für den Montag bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde) = 50 % des Grundlohns
- Gesetzliche Feiertage (wie Sonntag) = 125 % des Grundlohns
- Silvester von 14 bis 24 Uhr = 125 % des Grundlohns
- Weihnachtsfeiertage von 0 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns
- Heiligabend von 14 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns
- Erster Mai von 0 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns
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