Rechtliches

Vergütung für Überstunden

FW
Verfasst von Redaktion firmenweb.de
Lesedauer: 1 Minute
© kieferpix / iStockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
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Überstunden versus Mehrarbeit

Anordnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit

Unerlaubte Überstunden

Vergütung von Überstunden bzw. Mehrarbeit

Vertragliche Fallstricke

Beachtung in der Lohnabrechnung

  • Grundstundenlohn übersteigt 25 € nicht = Zuschläge sind steuer- und beitragsfrei
  • Grundstundenlohn liegt zwischen 25 bis 50 € = Zuschlage sind steuerfrei, aber beitragspflichtig
  • Grundstundenlohn übersteigt 50 € = Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig
  • Für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr = 25 % des Grundlohns
  • Für Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr = 40 % des Grundlohns
  • Für Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr (gilt auch für den Montag bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde) = 50 % des Grundlohns
  • Gesetzliche Feiertage (wie Sonntag) = 125 % des Grundlohns
  • Silvester von 14 bis 24 Uhr = 125 % des Grundlohns
  • Weihnachtsfeiertage von 0 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns
  • Heiligabend von 14 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns
  • Erster Mai von 0 bis 24 Uhr = 150 % des Grundlohns

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Gastautorin Petra Schewe

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