Was genau ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung?
Vom Rückkaufswert der Lebensversicherung spricht man dann, wenn man die wirtschaftliche Substanz des in ihr gebundenes Vermögen beschreiben will. Er sagt also einfach gesagt aus, wie viel Wert eine Police nach objektiven Maßstäben hat. Um den Rückkaufswert zu berechnen, addiert der Versicherer zunächst alle Einzahlungen zusammen und rechnet auch erhaltene Zinsen hinzu. Im nächsten Schritt werden alle Vertragskosten des Versicherers abgezogen.
Damit beschreibt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung den Wert, den die Police für den Versicherer hat. Wie es der Name bereits verrät, handelt es sich um einen „gedachten Kaufpreis“, wenn der Versicherer die Police vom Kunden zurückkaufen würde.
Unterschiede bei der Berechnung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung
Wie bei vielen Vorschriften rund um Versicherungen, so gibt es auch bei der Berechnung des Rückkaufswerts der Lebensversicherung mehrere, unterschiedliche Varianten. Es kommt immer darauf an, in welchem Zeitraum Sie Ihre bestehende Lebensversicherung abgeschlossen haben. Den genauen Versicherungsbeginn finden Sie auf dem Versicherungsschein, welcher in Ihren Versicherungsunterlagen zu finden ist.
Konkret gibt es zwei relevante Zeiträume: Liegt der Versicherungsbeginn zwischen 1994 und 2007, gelten andere Grundsätze bei der Berechnung, als wenn die Police nach dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde. Bei Altverträgen, wie Sie häufig vorliegen, haben Versicherungsnehmer grundsätzlich mehr Möglichkeiten, eine hohe Auszahlung im Rahmen der Kündigung Ihrer Police zu erhalten.
Zeitraum des Versicherungsbeginns | Regelungen zur Berechnung des Rückkaufswerts |
---|---|
1994–2007 | Altverträge mit mehr Möglichkeiten für höhere Auszahlungen bei Kündigung. |
Ab 01.01.2008 | Strengere Regelungen; Auszahlung entspricht dem Vertragsvermögen abzüglich aller Kosten. |
Rückkaufswert der Lebensversicherung: Berechnungsformel nach dem VVG und praktische Beispiele
Für die Berechnung des Rückkaufswerts müssen sich die Versicherungsunternehmen an die Grundsätze der Versicherungsmathematik in § 169 Abs. 3 VVG halten. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber vermeiden, dass Kunden bei der Kündigung Ihrer Police vom Versicherungsunternehmen überdurchschnittliche benachteiligt werden. Trotz dieser gesetzlichen Grundlage passiert es jedoch oft, dass für Sie kein günstiges Ergebnis bei der Berechnung des Rückkaufswerts herauskommt.
Fallbeispiel anhand eines abgeschlossenen Lebensversicherung
Sie haben Ihre Lebensversicherung im Jahr 2001 abgeschlossen und bis heute bereits rund 100.000 € in den Vertrag eingezahlt. An Zinsen und sonstigen Überschüssen sind in den vergangenen Jahren 50.000 € zusammengekommen, das Brutto-Vertragsvermögen liegt so bei 150.000 €.
Bei der Berechnung des Rückkaufswerts Ihrer Lebensversicherung zieht der Versicherer nun jedoch 12.000 € Abschlusskosten sowie 6.000 € laufende Kosten vom Vertragsvermögen ab. So erhalten Sie nur eine Auszahlung von 132.000 €, was deutlich unter dem Betrag liegt, den Sie bei einer normalen Marktrendite ohne die Vertragskosten erhalten hätten.
Kurze Laufzeit, große Verluste: Rückkaufswert im Fokus
Hätten Sie die o.g, Police bereits fünf Jahre nach Abschluss wieder gekündigt, hätten Sie erst 5.000 € in den Vertrag eingezahlt. Die Abschluss- und Verwaltungskosten würden dann sogar dazu führen, dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen, wenn Sie sich für die Kündigung entscheiden.
Aber: Bei Altverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, muss der Versicherer immer mindestens 50 % der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert auszahlen. Im vorangegangenen Fall würden Sie also trotz des versicherungsmathematisch berechneten, negativen Rückkaufswerts, eine Auszahlung in Höhe von 2.500 € erhalten.
Ausnahme: Rückkaufswert bei Lebensversicherungen aus 2008 oder später
Haben Sie eine Lebensversicherung im Jahr 2008 oder später abgeschlossen, greift die 50-%-Regelung nicht. Hier entspricht der Rückkaufswert also dem aktuellen Vertragsvermögen abzüglich der Kosten, die dem Versicherer während der Laufzeit angefallen sind. Grundsätzlich ist es also auch möglich, dass der Rückkaufswert dieser Lebensversicherung auch negativ ist, wird jedoch gesetzlich maximal auf 0 € reduziert. In diesem Fall verlieren Sie das gesamte Versicherungsvermögen.
Zusätzlich berechnet werden kann eventuell ein Stornoabzug, wenn der Versicherer dies vertraglich festgelegt hat. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Gebühr, die ausschließlich bei der Kündigung der Lebensversicherung anfällt (§ 169 Abs. 5 VVG). Beim Stornoabzug gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, er muss also in einem angemessenen Verhältnis zur Summe der eingezahlten Beiträge stehen.
Alternative zum Rückkaufswert der Lebensversicherung: Mit dem „ewigen Widerruf“ mehr herausholen!
Grundsätzlich sollte die Kündigung der Lebensversicherung die letzte Option für Sie sein, aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen. Grund hierfür sind die hohen, oft fünfstelligen Verluste, die Sie als Kundin oder Kunde in Kauf nehmen müssen, wenn Sie einen Altvertrag kündigen. Selbst wenn keine Verluste entstehen, holen Sie mit den Alternativen bedeutend mehr aus Ihrer Auszahlung heraus.
Mehr Geld mit dem „ewigen Widerruf“: Ihre Rechte bei Altverträgen nutzen
Eine Möglichkeit ist der sogenannte „ewige Widerruf“ für Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hierbei muss der Versicherer nicht nur alle Einzahlungen wieder an Sie zurückzahlen, sondern darf zusätzlich keine Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen. Dies hat zur Folge, dass Sie schnell eine Auszahlung erhalten, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert der Lebensversicherung liegt (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11).
Lassen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei prüfen, ob sich ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung lohnt! Sie tragen dabei kein Kostenrisiko, denn Anwalts- und Gerichtskosten kommen nur dann auf Sie zu, wenn der Widerruf erfolgreich verläuft.
FAQ zum Thema Verkauf von Lebensversicherungen als Altersvorsorge
Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?
Der Rückkaufswert beschreibt den Betrag, den der Versicherer bei einer Kündigung der Lebensversicherung auszahlt. Er wird aus den Einzahlungen plus Zinsen abzüglich Vertragskosten berechnet.
Warum ist der Rückkaufswert oft niedriger als die eingezahlte Summe?
Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornoabzüge reduzieren den Rückkaufswert erheblich. Kunden erhalten oft weniger zurück, als sie eingezahlt haben.
Gibt es Alternativen zur Kündigung?
Mit dem „ewigen Widerruf“ können Versicherungsnehmer bei Altverträgen (1994–2007) deutlich höhere Auszahlungen erhalten, da keine Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen werden dürfen.
Was ist der „ewige Widerruf“?
Der Widerruf erlaubt es, die Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss rückabzuwickeln. Dadurch erhalten Kunden alle Einzahlungen sowie Zinsen zurück, ohne Abzug von Kosten.
Wie kann ich meinen Rückkaufswert optimieren?
Eine Prüfung durch Experten oder Anwälte hilft, die besten Optionen wie den Widerruf oder andere Alternativen zu finden.