S.I.C. Das Betreiben eines Unternehmens als Holding für andere Unternehmen des Tiefbaus sowie die Erledigung aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Innerhalb dieses Rahmens ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen sowie zum Abschluß von Interessengemeinschaften und von Unternehmensverträgen, insbesondere auch zur Errichtung anderer Unternehmen und von Zweigniederlassungen.