S.I.C. Die insbesondere auch entgeltliche Übernahme jedweder Mängelhaftung betreffend versorgungstechnische Anlagen, insbesondere Heizungsanlagen und Solaranlagen, insoweit, als die Übernahme der Mängelhaftung über die zwischen Besteller und ursprünglichem Unternehmer geltende (gesetzliche oder vereinbarte) Mängelhaftung hinausgeht, insbesondere auch durch Verlängerung der Verjährungsfrist. In diesem Zusammenhang können insbesondere auch Garantien übernommen und Wartungsverträge abgeschlossen werden.