Mehr Steuervorteile
Die Neuerungen sind im sogenannten „Zollkodexanpassungsgesetz“ festgeschrieben. Bereits zum kommenden Jahr können Rürup-Sparer damit höhere steuerliche Freibeträge geltend machen. Maximal 22.172 Euro dürfen für das Jahr 2015 als Beitrag für eine Basisrente abgesetzt werden.
Rürup-Rente: Der Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbeitrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Flexibilisierung der Basisrente
Rürup-Rente: Die eingezahlten Beträge können als sogenannte Sonderabgaben über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Mit unserem Online-Rechner können Sie sich ganz bequem Ihr Angebot berechnen www.triconcapital.de/rente-limburg. Sie haben bei der Basis-Frente im Rechner die Möglichkeit zischen klassischem und Fondprodukt zu wählen. Zudem wird die Basisrente flexibler: Ab dem kommenden Jahr dürfen wie bereits bei der Riester-Rente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Auch die Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten wird gesetzlich eindeutiger geregelt.
Vereinbaren Sie mit uns Ihren persönlichen Beratungstermin unter 06431-590850 oder online unter www.triconcapital.de.