S.I.C. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 52 Absatz 3 der AO die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der AO.