S.I.C. Industrielle Herstellung von Kabelsätzen sowie der Handel mit Waren aller Art. Alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sind zulässig. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, andere Unternehmen gleicher oder anderer Art und Branche zu erwerben, sich an anderen Unternehmen gleicher oder anderer Branche zu beteiligen und/oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.