S.I.C. Der Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz sowie die Beratung auf diesen Gebieten; ferner die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss - von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO) - von Darlehensverträgen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO).