Leistung an Erfüllungs statt bezeichnet die Leistung einer anderen als die zur Erfüllung tatsächlich geschuldeten Leistung.
Leistung an Erfüllungs statt bezeichnet die Leistung einer anderen als die zur Erfüllung tatsächlich geschuldeten Leistung. Sie kann- sofern dies vertraglich vereinbart wurde - als Erfüllungssurrogat gewertet werden.