
Als Kaution bezeichnet man im Mietvertragsrecht eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter vom Mieter bei Vertragsschluss einfordert. Die Sicherheitsleistung soll eine Nichteinhaltung von Mietverträgen absichern. Sie kann als Barbetrag, Kautionskonto oder als Bankbürgschaft vom Vermieter eingefordert werden. Ist der Zinssatz höher als gefordert, stehen die Zinsen trotzdem in voller Höhe dem Mieter zu, da der Vermieter durch die Kaution lediglich gesichert werden soll. Zweck dieser Regelung: Gerät der Vermieter in die Insolvenz, haben dessen Gläubiger auf die Kaution keinen Zugriff; Aussonderungsrecht.