S.I.C. Darüber hinaus die Errichtung und der Betrieb sowie die Trägerschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums als fachübergreifende Einrichtungen entsprechend § 95 Absatz 1 Satz 1, 2 SGB V. Ärztlich-medizinische Leistungen sind ausschließlich von approbierten Ärzten zu leiten bzw. zu erbringen; sie unterliegen in ärztlich-medizinischer Hinsicht nicht der Weisungsbefugnis der Geschäftsführung.
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